Allgemeine Geschäftsbedingungen, Buchungsbedingungen
Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Buchungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen UMC Hotelerrichtungs-, Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Schlossallee 16, 19412 Kuhlen-Wendorf, Deutschland – nachfolgend Anbieter genannt – und dem Kunden, welche über die Internetseite www.schlosshotel-wendorf.de des Anbieters geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Vor Absenden der Buchung über das Online-Buchungssystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Buchung beim Anbieter werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nochmals per Email übersandt.
Bei Angebotsanfragen, die z.B. telefonisch, per Email oder per Fax an den Anbieter übermittelt werden, erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per Email übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
1. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze. Alle weiteren, gesetzlich vorgegebenen und dem Gast separat zu berechnenden Gebühren werden gesondert ausgewiesen.
2. An- und Abreisezeiten
Als Anreisezeit gilt 15:00 Uhr, Abreisezeit ist 12:00 Uhr. Eine frühere An- bzw. spätere Abreise kann individuell vereinbart werden.
3. Anmeldeschluss über Reservierungen im Kontingent- und Veranstaltungsbereich
Um spezielle Firmen-Kontingente bestätigen zu können, müssen alle Reservierungen spätestens 21 Tage vor Anreise bzw. vor Beginn der Veranstaltung im Hotel vorliegen. Dies kann in Form einer Namensliste vom Veranstalter oder in Form von Einzelbuchungen direkt von Teilnehmern erfolgen. Buchungen, die nach dem vereinbarten Termin im Hotel eingehen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Verfügbarkeit besteht.
4. Außerordentliche Kündigung im Kontingent- und Veranstaltungsbereich
Mit Vertragsabschluß hält das Hotel das vereinbarte Zimmerkontingent und die gebuchten Konferenzräume für den Kunden bereit. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis unter Beachtung der Interessen des Kunden und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Woche außerordentlich zu kündigen, wenn
a) die begründete Vermutung entsteht, dass die Veranstalter auf Grund des nach Vertragsabschluß bekannt gewordenen Ablauf der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Hotels gefährden und stören werden.
b) der Ruf des Hotels sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird und diese Umstände erst nach Vertragsabschluß bekannt geworden sind.
c) im Falle höherer Gewalt (siehe Absatz 16)
Das Hotel muss das Kündigungsrecht binnen einer Frist von einer Woche ab bekannt werden der Kündigungsgründe ausüben. Der Veranstalter ist von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
5. Stornobedingungen für den Gruppen-, Veranstaltungs- und Firmenkunden-Bereich
Bei Vertragsabschluß hält das Hotel das vereinbarte Zimmerkontingent (min. 6 Zimmer) und die ggf. gebuchten Konferenzräume für den Kunden bereit. Bis zum (einschließlich) 90. Tag vor der Ankunft / Beginn der Veranstaltung kann das Hotel Zimmer- und Gruppen-Kontingent / die Veranstaltung von beiden Seiten mit schriftlicher Wirkung kostenfrei storniert werden. Bei späterem Storno werden dem Veranstalter/Kunden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
- vom 89. – 60. Tag vor Ankunftsdatum: 10 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes lt. Angebot u. Kalkulation
- vom 59. – 31. Tag vor Ankunftsdatum: 30 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes lt. Angebot u. Kalkulation
- vom 30. – 15. Tag vor Ankunftsdatum: 50 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes lt. Angebot u. Kalkulation
- vom 14. – 03. Tag vor Ankunftsdatum: 80 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes lt. Angebot u. Kalkulation
- ab 48 Stunden vor Ankunft: 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes lt. Angebot u. Kalkulation
Die Verrechnung von Stornogebühren in voller Höhe erfolgt nur dann, wenn die Zimmer und Banketträume vom Hotel nicht weiterverkauft werden können. Bei Absage einer bereits bestätigten Buchung durch den Veranstalter gehen jedoch bereits angefallene und aus der Vorbereitung entstandene Kosten, insbesondere durch Anmieten von technischen Geräten, Bestellung von Musikgruppen etc. in vollem Umfang zu Lasten des Veranstalters.
6. Reduktion des Zimmerkontingentes
- Vom 89. – 31. Tag vor Ankunftsdatum können 30 % des drei Monate vor Ankunft gebuchten Kontingentes kostenfrei storniert werden.
- Vom 30. Tag bis 48 Stunden vor Ankunftsdatum akzeptiert das Hotel ein Gratisstorno von 10 % des einen Monat vor Ankunft gebuchten Kontingentes.
- Ab 48 Stunden vor der gebuchten Anreise wird kein kostenfreies Storno mehr akzeptiert.
Bei Stornierungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird ein Zimmerpreis für den gesamten Aufenthalt berechnet, sofern das Hotelzimmer nicht weitervermietet werden kann.
7. Garantiezahl für Konferenzen und Bankette / Mindestberechnung
Die endgültige Anzahl (Garantiezahl = Mindestberechnung) der Teilnehmer an einer Veranstaltung muss der Veranstalter dem Hotel spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung mitteilen, da sonst eine sorgfältige Abwicklung nicht mehr garantiert werden kann. Diese Garantiezahl wird der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der Garantiezahl können bei Abrechnungen nicht berücksichtigt werden.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Sollte die Garantiezahl um mehr als 5 % überschritten werden, kann unter Umständen die gewünschte Speisenfolge nicht serviert werden. Wird dem Hotel bis drei Werktage vor der Veranstaltung keine Garantiezahl bekannt gegeben, wird automatisch die im Vertrag angeführte und vereinbarte Mindestberechnung als Garantiezahl bestimmt.
8. Rücktritt bei Individualbuchungen (Abbestellung, Stornierung oder Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen)
Der Rücktritt eines Kunden/Gastes bedarf der Zustimmung und Genehmigung (möglichst in Schriftform) des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sofern zwischen Hotel und Kunde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (optionierte Buchung) vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel auszulösen. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung inkl. Frühstück, 70 % für Halbpensionen (Dinner-Arrangements) und 60 % für Packages und sonstige Arrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
9. Änderungen
Maßgebliche Änderungen des Veranstaltungsprogrammes oder der Teilnehmerzahl können die Anpassung des vereinbarten Preises erforderlich machen und zur Folge haben. Solche nachträglichen Änderungen sind vom Hotel nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden und eine Einigung über die Anpassung der Logiskosten schriftlich bestätigt ist.
10. Bewirtung
Für Bewirtung jeder Art im Hotel sind ausschließlich die Dienstleistungen des Hotels heranzuziehen, und zwar auch für kleine Erfrischungen wie etwa Kaffee, Mineralwasser, Fruchtsäfte und ähnliches. Ausnahme bilden der Eigenbedarf in Suiten mit eingebauter Küche. Sollte hingegen der Ausschank eigener Getränke erfolgen, was der Zustimmung des Hotels bedarf, so ist ein sog. „Korkgeld“ zu entrichten, das grundsätzlich 50 % der Hotel-Verkaufspreise derselben Getränke beträgt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11. Durchführung von Veranstaltungen
Der Veranstalter ist berechtigt, gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Hotel, in die zur Verfügung gestellten Räume Gegenstände zum Zwecke der Ausstellung, Darstellung, des Anbietens oder zu Demonstrationszwecken zu bringen oder sie selbst dort als Medien zu verwenden. Hierbei hat der Veranstalter unter möglichster Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb und die Schonung des Hotels, Inventars und der Gäste vorzugehen. Der Aussteller verpflichtet sich, Baulichkeit, Einrichtung, Inventar, Anlagen und Geräte des Hotels pfleglich zu behandeln. Das Einschlagen von Befestigungsmitteln in Wände ohne ausdrückliche Genehmigung des Hotels ist untersagt.
Der Veranstalter haftet für jede Beeinträchtigung, jeden Schaden und jede außergewöhnliche Abnutzung, die durch die Benutzung des Hotels oder durch Auf- und Abbau von Ausstellungsgegenständen und -mitteln entstehen, gleichgültig, ob die Schäden durch den Veranstalter selbst, durch seine Leute, Erfüllungsgehilfen oder seine Besucher verursacht werden.
Die vom Veranstalter in das Hotel für Zwecke seiner Veranstaltung gebrachten Gegenstände gelten als im Rahmen einer Gastaufnahme eingebracht. Dasselbe gilt, wenn Dritte (etwa Angestellte, Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter, Kunden oder Geschäftspartner des Veranstalters) solche Gegenstände in das Hotel mitnehmen.
Die Haftung des Hotels für Schäden des Veranstalters, sei es an vom Veranstalter oder seinen Leuten eingebrachten Gegenständen, sei es wegen nicht gehöriger Erfüllung der das Hotel treffende Pflichten, wird bei leichter Fahrlässigkeit des Hotels und seiner Leute ausgeschlossen, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz mit einem Höchstbetrag beschränkt auf € 1.000 für alle Schäden aus einer Veranstaltung. Dies gilt auch für den Fall, dass das Hotel dem Veranstalter besondere, verschließbare Räume für die zeitweilige Aufbewahrung von Gegenständen zuweist.
Die Benutzung unserer Haussafes ist hierbei zu empfehlen.
12. Räumung der Veranstaltungsräume
Der Veranstalter hat die von ihm benutzten Räume bis zum vereinbarten Termin zu räumen. Ist lediglich ein Kalendertag als Räumungstermin vereinbart, so hat die Räumung bis 21.00 Uhr des betreffenden Tages zu erfolgen. Hält der Veranstalter den Räumungstermin nicht ein, so ist das Hotel berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Veranstalters sämtliche eingebrachten Gegenstände zu entfernen bzw. einen weiteren vollen Tag in Rechnung zu stellen.
13. Anzahlungen
Vom Vertrags-Hotel geforderte Anzahlungen sind in Höhe von mindestens 30 % (des zu erwartenden Gesamtumsatzes) bis zum 21. Tag vor Anreise zu leisten; ist dieses in der Reservierungsbestätigung so vereinbart, kommt eine vertragliche Bindung seitens des Hotels nur dann zustande, wenn die Anzahlung bis zur vereinbarten Frist auch geleistet wurde. Die vereinbarten Anzahlungen sind nicht rückerstattbar und können mit den tatsächlichen Rechnungsbeträgen verrechnet werden. Sollte das Vertrags-Hotel jedoch im Falle eines Stornos (seitens des Kunden) in der Lage sein, Zimmer und Veranstaltungsräume weiterzuverkaufen, werden die Anzahlungsbeträge rücküberwiesen unter Berücksichtigung der Stornoentgelte nach den Ziffern 4-6 (s.o.).
13. Bezahlung der Rechnungen
Alle Rechnungen sind bei Rechnungslegung mit –spesenfreier- Bearbeitung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Die Bezahlung muss mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
Sollten Rechnungsbeträge länger als 30 Tage offen sein, hat das Hotel das Recht, 3% des Betrages pro Monat zuzüglich Mahnspesen bzw. die höchste gesetzlich erlaubte Summe an Verzugszinsen zu verrechnen. Alle Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Veranstalter.
16. Höhere Gewalt
„Höhere Gewalt“ befreit beide Teile, den Besteller und das Hotel, von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs ausgenommen Wettereinflüsse oder Streik, alles jedoch nur, wenn das Hotel und sein Betrieb hiervon unmittelbar betroffen ist.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwerin. Es gilt deutsches Recht